Nehmen Sie bitte vor der Bewerbung um ein Stipendium für ein Erasmus-Praktikum Kontakt mit dem/der AnsprechpartnerIn für Erasmus Placements Ihrer Hochschule auf, um eventuell offene Fragen zu klären.
Bewerbungsfristen
Bewerbung mit Praktikumsplatz
Die Bewerbung muss während des Studiums, vor der Exmatrikulation, vollständig einem der Koordinatoren vorliegen, spätestens 1 Monat vor dem geplanten Praktikumsbeginn
Bewerbung ohne Praktikumsplatz
Die Bewerbung muss während des Studiums, vor der Exmatrikulation, vollständig einem der Koordinatoren vorliegen, spätestens 2 Monate vor dem geplanten Praktikumsbeginn
In allen Fällen ist die Bewerbung frühestens 7 Monate vor dem geplanten Praktikumsbeginn möglich!
Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm sind:
- Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung immatrikuliert an einer der hessischen Partnerhochschulen oder am RheinAhrCampus Remagen.
- Das Praktikum ist eine Vollzeitbeschäftigung von mindestens 30 Stunden pro Woche oder der Stundenanzahl, die im Praktikumsland offiziell einer Vollzeitbeschäftigung entspricht.
Ausnahme: Bei Lehramtspraktika ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 12 Stunden ausreichend, da dies zusammen mit der Vorbereitungszeit als Vollzeitpraktikum angesehen wird. - Das Praktikum im Ausland dauert mindestens zwei Monate (= 60 Tage)
- Das Praktikum beginnt nach Ihrer Exmatrikulation oder ab dem Zeitpunkt zu dem alle Studienleistungen und der Nachweis dafür vorliegen.
- Eine Erasmus-Förderung ist nur bis 12 Monate nach der Exmatrikulation möglich(das Praktikum muss innerhalb der 12 Monate durchgeführt werden)
Achtung, nicht gefördert werden können:
- Praktikavorhaben in EU-Institutionen oder in EU-Projekten (siehe Profile der Institutionen und Organe der EU).
- Teilnehmende aus Drittstaaten (Länder, die nicht zu den Erasmus-Teilnahmeländern gehören s.u.) können nur am Erasmus Programm teilnehmen, sofern sie ein komplettes Studium absolvieren und einen Abschluss verfolgen
- Austauschstudierende
Erasmus-Teilnahmeländer:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Island, Liechtenstein, Türkei, Kroatien, Serbien sowie die überseeischen Gebiete.
Die Begutachtung erfolgt nach Einreichung aller Bewerbungsunterlagen.